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   LSG Hamburg, 24.11.2011 - L 5 AS 205/10   

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https://dejure.org/2011,7415
LSG Hamburg, 24.11.2011 - L 5 AS 205/10 (https://dejure.org/2011,7415)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2011 - L 5 AS 205/10 (https://dejure.org/2011,7415)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 2011 - L 5 AS 205/10 (https://dejure.org/2011,7415)
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  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.11.2011 - L 5 AS 205/10
    Bei der Auslegung des Begriffs des "nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten" im Sinne dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf diejenigen Grundsätze zurückzugreifen, die im Bereich des Familienrechts entwickelt worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 18.2.2010, B 4 AS 49/09 R).

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 18.2.2010, a.a.O.) kommt es vor dem Hintergrund der familienrechtlichen Grundsätze für das Vorliegen einer dauerhaften Trennung darauf an, ob einer der Partner die bisherige Form der Lebensgemeinschaft ohne gemeinsamen Lebensmittelpunkt nicht mehr aufrecht erhalten, das Eheband also lösen will.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.11.2011 - L 5 AS 205/10
    Die Vermutung einer gegenseitigen Bedarfsdeckung hat der Gesetzgeber dabei nicht vorrangig mit dem Vorhandensein von Unterhaltsansprüchen verknüpft (vgl. BSG, Urteil vom 15.4.2008, B 14/7b AS 58/06 R).

    Abzuziehen vom Einkommen des nicht leistungsberechtigten Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft ist dessen eigener Bedarf nach dem SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 15.4.2008, a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 07.09.2006 - L 3 AS 11/06

    Bedarfsgemeinschaft mit Ehegatten bei fehlender eigener Hilfebedürftigkeit beim

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.11.2011 - L 5 AS 205/10
    Denn der Gesetzgeber knüpft bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft nicht an die bürgerlich-rechtliche Unterhaltspflicht an, sondern begründet für Leistungen nach dem SGB II eine eigenständige, davon zu unterscheidende, öffentlich-rechtliche Bedarfsdeckungs- und Leistungserwartung zwischen den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 7.9.2006, L 3 AS 11/06).
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